Gemeinsam mit Freunden vom 7.01.22 bis zum 09.01.22 am Wasserschloss in Aplerbeck gemütlich beisammen sein und zahlreiche verschiedene Sorten Glühwein oder auch Winterbier probieren: Klassischen roten Glühwein, ausgewählten Winzerglühwein und ganz besondere Spezial-Glühweine, natürlich auch alkoholfreie, bietet der Winterglühen Glühweinmarkt. Dazu Leckeres vom Grill oder etwas Süßes.
Pagodenzelte, Hütten und Lichtilluminationen bringen ausgewählte Standorte zum Leuchten und Besucher zum Staunen. Feuerstellen zum Aufwärmen gibt es natürlich auch und für die Kleinen leckeres Stockbrot zum Selbst-Zubereiten. Macht es Euch gemütlich, setzt Euch ans Lagerfeuer mit Stockbrot und bringt Eure innere Heizung mit Glühwein oder anderen heißen Getränken in Schwung!
Tassen im „Winterglühen-Design“ sorgen für nachhaltiges Genießen der leckeren Glühweine. Die Tassen müssen für einen kleinen Preis erworben werden, können aber dann auch als Andenken mit nach Hause genommen werden. Wer die Tasse nicht behalten möchte, kann Gutes tun! Der Erlös jeder zurückgegebenen Tasse wird an KinderGlück” gespendet.
Natürlich wird coronakonform geglüht – nach der aktuell geltenden Coronaverordnung!
Mehr Infos: www.wintergluehen.de
Veranstaltungszeiten
Fr./ Sa.: 15:00 – 22:00 Uhr
So.: 14:00 – 18:00 Uhr
Ausführliche Information zur 2G Kontrolle
Es gilt die 2G-Regel, d.h. alle Besucher:innen müssen geimpft oder genesen sein und einen entsprechenden gültigen Nachweis bei sich tragen. An den beiden Zugängen zum Haus Rodenberg (Rodenbergstraße & Brücke vom Rodenbergpark) werden alle Besucher:innen auf ihre Nachweise hin kontrolliert. Bitte halten Sie den gültigen Nachweis, gerne Digital, sowie einen Personalausweis bereit! Darüber hinaus gilt in allen Innenräumen die Maskenpflicht; im Außenbereich darf die Maske auch gerne angelegt werden (Empfehlung).
Durch die Kontrollen an den Eingängen soll allen Beteiligten und Besuchern des Marktes ein gutes Sicherheitsgefühl gegeben werden.
Kinder bis einschließlich 15 Jahren benötigen laut Coronaschutzverordnung einen Impf- oder Testnachweis, wenn sie bereits eingeschult sind. Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können, dürfen den Markt mit einem negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) besuchen und müssen auch das ärztliche Attest vorzeigen.